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BEGUTACHTUNG

Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse, Schadensursachenermittlung
 
In den letzten Jahrzehnten haben die Anforderungen an Sicherheit bei Krananlagen stetig zugenommen. Die BetrSichV (seit 2015 in Kraft gesetzt) fordert vom Betreiber eine regelmäßige Überprüfung der Gefährdung der Mitarbeiter. Das bedeutet nicht zwangsläufig, wie häufig missverstanden, dass bestehende Krane durch Nachrüstung auf den neusten Stand der Technik gebracht werden müssen. WALZ INGENIEURE erarbeitet mit ihrem Expertenteam zweckmäßige Wege zur Erreichung des Sicherheitsniveaus, welches nach der Gesetzgebung mindestens zu erreichen ist. Im Gegensatz zur Gefährdungsbeurteilung sind die Hersteller von Kranen dazu verpflichtet, Gefahren auszuschließen oder so weit als möglich zu minimieren. Nicht zu beseitigende Gefahren sind durch Schutzeinrichtungen zu entschärfen. Auf unvermeidliche Restrisiken ist hinzuweisen. Ob in Ihrem Produktionsablauf unzulässig hohe Risiken lauern, ist – mit Hilfe der Risikobewertung – nach der Methode der funktionalen Sicherheit prüfbar. Wussten Sie zum Beispiel, dass Krane, die im Bereich von brennbaren Medien arbeiten, die gleichen (strengeren) Anforderungen von Kranen zum Transport feuerflüssiger Massen erfüllen müssen? WALZ INGENIEURE  erarbeitet mit Ihnen praxistaugliche Sicherheitskonzepte. Geht es darum, Schaden zu vermeiden oder Ursachen für entstandenen Schaden zu festzustellen, dann sind Sie bei WALZ INGENIEURE an der richtig. WALZ INGENIEURE greift auf ein breites Netzwerk und umfassende Erfahrungen bei der Beurteilung von Kranen zurück.